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20. Januar 2014

  • Deutscher Steuerberaterverband e.V. - Neuregelungen zum Kirchensteuerabzugsverfahren – Steuerberater sind gefordert! DStV: „Mit Wirkung zum 1.1.2015 wird dieses Antragsverfahren [beim Kirchensteuereinbehalt] … abgeschafft und ein automatisierter Datenabruf über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingeführt. Mit dem gesetzgeberischen Ziel, eine effizientere Durchführung des Abzugsverfahrens zu erreichen, stehen sodann die Kirchensteuerabzugsverpflichteten (insb. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Versicherungen) in der Verantwortung, die Kirchensteuerpflicht der Empfänger der Kapitalerträge zu ermitteln.“

  • USA: Der Facebook-Nachwuchs schrumpft | heise online Facebook-Popularität steigt besonders unter den Älteren. Diese Erkenntnis beruht zwar auf Zahlen des amerikanischen Markts, aber früher oder später machen wir hier ja immer alles nach.

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