BARC-Studien zum Vorzugspreis

03. Dezember 2020

BARC-Studien zum Vorzugspreis

Nach dem Willen der EU-Kommission soll die elektronische Rechnungsstellung in Europa zur vorherrschenden Fakturierungsmethode werden. Die EU-Kommission beschreibt ein Paket konkreter Maßnahmen, wie die Einführung elektronischer Rechnungen in Europa vorangebracht werden könnte. Gegenwärtig ist die Stellung elektronischer Rechnungen – insbesondere über Grenzen hinweg und für KMU – häufig ein komplexer und kostenintensiver Vorgang. Die Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz sowie der E-Gewinn- und Verlustrechnung wird um ein Jahr verschoben. Das regelt der vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Entwurf der Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5 b des Einkommensteuergesetzes, dem der Bundesrat am 17. Dezember 2010 zugestimmt hat.

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Dieser Artikel erschien erstmalig am 21.02.2011 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.

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