„Grundsätzlich könnte die digitale Kopie eines Papierbelegs in Zukunft genügen, um in einem Streitfall zu seinem Recht zu kommen. Dies ist das Resultat einer Simulationsstudie, die die Universität Kassel gemeinsam mit der DATEV eG durchgeführt hat. Interessant ist insbesondere das Fazit von Ulrich Schwenkert, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, der im Rahmen der Studie die finanzgerichtlichen Streitfälle zu klären hatte: „“Die Simulationsstudie hat gezeigt, dass das ersetzende Scannen in finanzgerichtlichen Verfahren in der Regel keinen Beweisverlust bedeutet““.“

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