Kanzleisoftwaremarkt weiter in Bewegung
Editorial des Email-Newsletters 12-2014 vom 29.12.2014

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nach Anfrage der Kreditwirtschaft beschlossen, ab sofort elektronische Kontoauszüge als Buchungsbeleg anzuerkennen, wenn der elektronische Kontoauszug bei Eingang vom Steuerpflichtigen auf seine Richtigkeit geprüft und dieses Vorgehen dokumentiert/protokolliert wird.
„1. Beleglos““ ad absurdum“

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Dieser Artikel erschien erstmalig am 29.12.2014 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.

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