E rationell und richtig umstellen
Die Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht für Unterlagen, die bisher 10 Jahre aufbewahrt werden mussten, werden im Interesse des Bürokratieabbaus verkürzt: In einem ersten Schritt (ab 2013) auf acht Jahre, in einem weiteren Schritt (ab 2015) auf sieben Jahre. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzt. Dadurch verringert sich der Umfang der insgesamt in einem Unternehmen aufzubewahrenden Unterlagen. Dies hat das Bundeskabinett im Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen.
Aktuelle Berichterstattung anderer Medien
Mit Hilfe dieses Buches aus dem Boorberg Verlag erstellen Sie Schritt für Schritt alle notwendigen Unterlagen, die wichtig für einen reibungslosen Ablauf in Ihrer Kanzlei sind, falls Sie kurzfristig ausfallen. Für Ihre private Vorsorge finden Sie hier ebenfalls aussagekräftige Hinweise und Empfehlungen, die Ihren privaten Notfallplan ermöglichen. Praxisorientierte und umfassende Erläuterungen sowie zahlreiche Mustervorlagen, Schreiben, Verfügungen, Verträge, Vollmachten und Dokumentationen machen dieses Buch zur idealen Arbeitshilfe. Sowohl den Leitfaden für die Kanzlei als auch den Leitfaden für persönliche Vorkehrungen stellt der Verlag auch zum kostenlosen Download zur Verfügung.
GDPdU geändert – Abschnitt über elektronische Abrechnungen gestrichen
Nach Ablauf der Projektphase und sowohl umfangreichen als auch erfolgreichen Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz kann jetzt auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die gefundene Regelung ist Ergebnis eines zusammen mit den Kammern, Verbänden und Unternehmen nach einer Pilotphase erarbeiteten Kompromisses, der den Belangen aller Beteiligten angemessen Rechnung trägt
Endspurt zur E-Bilanz
Bei einer Betrachtung der typischen Lebenszyklen von IT-Komponenten, wie Datenbanken, Betriebssystemen oder Hardware wird klar: Aufbewahrungsfristen sind länger als die Lebensphasen von IT-Komponenten und führen dazu, dass steuerlich relevante Dokumente von einer Systemumgebung in die nächste übernommen werden müssen. Was sind die besonderen Merkmale einer Archivierungsumgebung? Um welche Migrationsobjekte geht es? Wie ist bei einer Archivsystem-Migration vorzugehen?
Viele Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte ohne Plan bei der Geschäftsentwicklung
„Zahlreiche Arbeitsprozesse im Geschäftsbetrieb laufen digital ab. Um bei Beeinträchtigungen zügig wieder arbeitsfähig zu sein, sollten Unternehmen daher die wichtigsten Daten kontinuierlich sichern und auf ihre Verwendbarkeit prüfen. Andernfalls drohen neben Imageverlust und kostenträchtigen Arbeitsausfällen womöglich Probleme bei einer Betriebsprüfung. Der Verein „“Deutschland sicher im Netz (DsiN)““ hat gemeinsam mit der DATEV eG Tipps zur Datensicherung für Unternehmer erstellt.“
Diskussionsfreudiger Berufsstand
Jedes Unternehmen sollten sich spätestens jetzt mit den Anforderungen der E-Bilanz auseinanderzusetzen, um rechtzeitig eine Umstellung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens anzustoßen. Ein zu langes Zögern, vor allem über den Bilanzstichtag 31.12.2012 hinaus, kann sich im Nachhinein, insbesondere bei Massesachverhalten als nachteilig erweisen, da viele Buchungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung anzupassen wären. Was zu tun ist, um für die E-Bilanz gerüstet zu sein, zeigt das Buch aus dem Beck Juristischer Verlag auf.
Diskussionsgruppen zu Kanzleimanagement bei XING
„Hin zu webbasierten Lösungen und Angeboten führt der Weg bei der Kanzlei-IT. So die Erkenntnis der CeBIT 2012. Der Begriff Cloud-Computing taugt in mancherlei Hinsicht nicht, diese Entwicklung genauer zu beschreiben. Grundlage aller webbasierten Lösungen sind Vertrauen und Sicherheit. Technisch sichere Lösungen für die Kanzlei sind am Markt. Die IT-Anbieter kennen ihre Klientel schließlich sehr genau und haben schon immer ein ausgeprägtes Bewusstsein für objektiv sichere Lösungen. Das subjektive Vertrauen ihrer Kunden in diese Lösungen muss sich allerdings noch weiter entwickeln. Ganz nach dem CeBIT-Motto: „Managing Trust.“““
Aktuelle Fragen zu Kanzleimanagementthemen
„Mit fünf neuen Titeln ist die Ratgeberreihe „“10 Praxistipps – Aus der Praxis für die Praxis““ komplett. Die Praxistipps des BMWi-Verbundsprojektes „“Sichere E-Geschäftsprozesse in KMU und Handwerk““ vermitteln kleinen und mittleren Unternehmen sowie dem Handwerk Tipps, wie die eigene IT sicher gestaltet und genutzt werden kann. Die fünf kostenfreien Ratgeber „“Sicheres Online-Banking““, „“E-Mails sicher versenden““, „“IT-Risiken erkennen und vermeiden““, „“Netzwerke sicher administrieren““ und „“IT-Sicherheitskonzepte erstellen““ greifen Erfahrungen aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben auf, die bereits erfolgreich und gezielt Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit umgesetzt haben.“
Aktuelle Fragen zu Kanzleimanagementthemen
„Mit fünf neuen Titeln ist die Ratgeberreihe „“10 Praxistipps – Aus der Praxis für die Praxis““ komplett. Die Praxistipps des BMWi-Verbundsprojektes „“Sichere E-Geschäftsprozesse in KMU und Handwerk““ vermitteln kleinen und mittleren Unternehmen sowie dem Handwerk Tipps, wie die eigene IT sicher gestaltet und genutzt werden kann. Die fünf kostenfreien Ratgeber „“Sicheres Online-Banking““, „“E-Mails sicher versenden““, „“IT-Risiken erkennen und vermeiden““, „“Netzwerke sicher administrieren““ und „“IT-Sicherheitskonzepte erstellen““ greifen Erfahrungen aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben auf, die bereits erfolgreich und gezielt Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit umgesetzt haben.“
Los geht’s mit elektronischen Rechnungen!
Die jüngste Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern zum Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen verursacht einigen Wirbel. Das kann gar nicht anders sein. Betrachten wir das Kontierungsproblem einmal als Puzzlespiel, bei dem es gilt, einzelne argumentative Elemente zu einem einheitlichen Gefüge zusammenzusetzen. Da zeigt sich dann schnell ein Dilemma: Entweder die Steine passen formal alle zusammen, doch ein wirres Bild entsteht oder ein einleuchtendes Bild entsteht, wobei ein Stein übrig bleibt.